Markierungsplatten

Hier finden Sie einige Produkte aus der Programmübersicht Markierungsplatten:


In Troisdorf-Spich produzierten wir für die Stadt Hamm unsere neuen Markierungsplatten in Sichtbeton, blau-durchgefärbt mit dem weiß eingeprägten Straßenverkehrssymbol „Fußgängerweg / Radweg“. Die Verfüllung der Symbol-Prägung erfolgt mit einem speziellen Kunststoffbeton.

Abmessung: 60/60/8 cm, Gewicht: 69 kg.

Für weitere Markierungsplatten oder Sonderanfertigungen insbesondere der neuen grünen Variante sprechen Sie uns gerne an (siehe weiter unten).


Symbol „P“ oder Symbol „Rollstuhl“, Maße: 30/30, 40/40, 60/60 und 80/80 cm

Ausführungen:
Basalt anthrazit gebürstet und Sichtbeton anthrazit

Auf Wunsch fertigen wir auch Markierungsplatten in einfacher Betonausführung mit farbigem Anstrich.

Die Markierungshinweise können zur farblichen Abstimmung neben der Farbe weiß auch in anderen Farben wie z.B. grün, rot oder blau oder in anderen Ausführungen / Oberflächen geliefert werden.

Standard-Symbole: „Motorrad“ / „Bitte Schieben“ / „Kinder“ / „Fahrrad“ / Elektroauto „E-Auto“

Markierungsplatte Rollstuhl 80/80/8 cm anthrazit

Markierungsplatte E-Auto in blau oder NEU in grün, jeweils durchgefärbt!E-Mobilität wird im öffentlichen Raum immer weiter ausgebaut. U. a. bieten wir deshalb schon seit Jahren unsere Markierungsplatten an. Neben den bisherigen Farbangeboten, wie bspw. Sichtbeton-anthrazit oder blau-durchgefärbt, erhalten wir vermehrt Anfragen zu grünen Platten. Zudem gestalten bereits einige Städte entsprechende Parkflächen in grün, sei es mittels Beschilderung oder durch Farbanstrich des Bodenbelags.
In Troisdorf-Spich produzieren wir nun die neue Markierungsplatte „E-Mobil“ 40/40/8 cm in grün-durchgefärbt. Die Verfüllung der Symbol-Prägung erfolgt mit einem speziellen Kunststoffbeton.


Sondermotive und -Maße auf Anfrage, wie diese Zahlenplatte in 40/40/8 cm anthrazit:


Bitte beachten: Beim Farbton anthrazit kann es zu Farbchangierungen, Ausblühungen oder Absandungen von Farbpigmenten kommen. Dies resultiert aus dem besonderen Herstellungsverfahren und stellt keinen Reklamationsgrund dar.